in

Kosten für den Hausmeister von der Steuer absetzen?

Sie können einen Großteil der Kosten für einen Hausmeisterservice steuerlich geltend machen. Foto: © photoschmidt / stock adobe

Mehr als 31.000 professionelle Anbieter von Hausmeisterserviceleistungen mit über 195.000 Beschäftigten gibt es in Deutschland. Die Aufgaben, die von den Mitarbeitern eines solchen Hausmeisterservice übernommen werden, sind sehr vielfältig. Die dafür entstehenden Kosten können teilweise steuerlich geltend gemacht werden.

Dabei ist es allerdings wichtig zu wissen, welche Arbeiten von der Steuer abgesetzt werden können. Wir zeigen Ihnen, wie die einzelnen Hausmeisterleistungen rechtlich zu bewerten sind und worauf es ankommt, damit das Finanzamt die Kosten auch anerkennt.

Was zählt als Hausmeistertätigkeit?

Zu den klassischen Hausmeistertätigkeiten gehören zum Beispiel:

  • Kleinere Reparaturarbeiten im Haus und in den Haushalten der Bewohner
  • Reinigungsarbeiten
  • Winterdienst
  • Gartenpflege
  • Bereitstellung der Müllcontainer zur Abfuhr und anschließende Abräumung der leeren Container
  • Durchsetzung der Hausordnung

Nicht alle diese Tätigkeiten sind gleichermaßen steuerlich absetzbar. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Unterschiede.

Welche Hausmeisterkosten sind steuerlich absetzbar?

Sobald ein Hausmeister Verwaltungsaufgaben für ein Gebäude übernimmt, können die dafür anfallenden Kosten vom Eigentümer des Gebäudes steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings nur, falls es sich um eine Immobilie handelt, die vermietet wird. Die Kosten für die Verwaltungstätigkeit des Hausmeisters sind dann Werbungskosten bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Mieter oder Wohnungseigentümer können Kosten für die Hausmeistertätigkeiten geltend machen, wenn sie in einen der beiden folgenden Bereiche gehören:

  • Handwerkerkosten
  • Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen

Hausmeisterkosten als haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind solche Leistungen, die normalerweise von einem Haushaltsmitglied erledigt werden, aber kostenpflichtig auf einen externen Dienstleister übertragen wurden. Das können folgende Leistungen zum Beispiel sein:

  • Reinigung des Hausflurs, des Parkplatzes oder des Kellers
  • Reinigung der Regenrinne
  • Rasenmähen und andere Gartenpflege
  • Bereitstellen der Mülltonnen
  • Winterdienst
Siehe auch  Silberschmuck reinigen – welche Mittel helfen tatsächlich?

Kosten für diese Tätigkeiten können steuerlich geltend gemacht werden. Dabei werden vom Finanzamt bis zu 20 % der angefallenen Kosten – maximal 4.000 Euro im Jahr – steuerermäßigend berücksichtigt.

Hausmeisterkosten als Handwerkerkosten

Von den haushaltsnahen Dienstleistungen sind Kosten für Handwerkerleistungen klar abzugrenzen. Solche entstehen, wenn in Ihrem Haushalt Reparatur- oder Sanierungsarbeiten erforderlich sind. Schon das einfache Austauschen eines Siphons ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, sondern eine Handwerkerleistung.

Da auch solche Kleinreparaturen häufig vom Hausmeister erledigt werden, müssen Sie hier klar unterscheiden, ob die jeweilige Rechnung jetzt den haushaltsnahen Dienstleistungen oder den Handwerkerrechnungen zuzuweisen ist.

Für Handwerkerrechnungen gilt, dass 20 % der angefallenen Personalkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hier liegt die Obergrenze bei 1.200 Euro im Jahr (20 % von 6.000 Euro).

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Damit die Hausmeisterkosten steuerlich abgesetzt werden können, müssen sie eindeutig einem der beiden genannten Bereiche zugeordnet werden können. Ferner müssen Sie die jeweiligen Rechnungen vom Hausmeisterservice in Papierform (oder in digitaler Form – je nachdem, wie Ihre Kommunikation normalerweise erfolgt) erhalten und diese Rechnung dann per Überweisung begleichen.

Rechnungen, die in bar bezahlt wurden, werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Auch dann nicht, wenn Ihnen der Hausmeister den Erhalt der jeweiligen Summe quittiert. Viele selbstständige Hausmeister arbeiten mit einer Hausmeister App – also einer Software, die neben der eigenen Buchführung und Terminvergabe auch die Rechnungsstellung vereinfacht.

Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung

Sie sind Eigentümer eines Hauses, das Sie vermietet haben? Dann stellt sich natürlich die Frage, welche Hausmeisterkosten Sie bei Ihren Mietern geltend machen können. Ein Teil der Kosten für Hausmeisterleistungen kann über die Nebenkostenabrechnung von den Mietern gefordert werden. Aber nicht alle.

Siehe auch  Rasen mähen – Wie machst Du das richtig?

Umlagefähige Betriebskosten sind etwa die Kosten für die Gartenpflege, den Winterdienst, die Bedienung der Heizungsanlage, die Bereitstellung der Mülltonnen oder die Reinigung des Treppenhauses und des Kellers.

Kosten für Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten oder Verwaltungstätigkeiten in Ihrem Mietobjekt dürfen nicht umgelegt werden. Auch Kosten für Schönheitsreparaturen – also für klassische Renovierungsarbeiten – dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. Stattdessen können Sie solche Kosten als Werbungskosten im Bereich Ihrer Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geltend machen, soweit keine anderen steuerlichen Regelungen wie notwendige Abschreibungen greifen.

Absetzen bei Mietern vs. Eigentümern

Kosten, die vom Vermieter im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden, können vom Mieter steuerlich geltend gemacht werden. Hier ist auch keine weitere Rechnung des Hausmeisters oder eine gesonderte Überweisung mehr erforderlich.

Alle Kosten, die der Eigentümer nicht auf den Mieter überträgt, können vom Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings hat der Eigentümer nicht die Möglichkeit, die Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen heranzuziehen. Denn diese setzen voraus, dass die jeweilige Dienstleistung in Ihrem privaten Haushalt erfolgt ist. Lediglich Handwerkerkosten und Verwaltungskosten können vom Eigentümer einer nicht selbst bewohnten Immobilie geltend gemacht werden.

Anders verhält es sich natürlich, wenn Sie Eigentümer einer selbst bewohnten Immobilie sind. In diesem Fall ist es allerdings wichtig, darauf zu achten, dass bei Handwerkerleistungen in der Rechnung die Kosten für den Arbeitslohn klar von Materialkosten abgetrennt sind.

Fazit

Sie können einen Großteil der Kosten für einen Hausmeisterservice steuerlich geltend machen. Wichtig ist dabei, dass Sie die Rechnung nicht bar begleichen, sondern den Rechnungsbetrag überweisen. Auch Mieter können die Kosten für einen Hausmeister steuerlich geltend machen. Dafür müssen diese von Ihrem Vermieter in der Nebenkostenabrechnung eindeutig aufgeführt werden.

Siehe auch  Das Gartenjahr – Monat für Monat erfolgreich durch die Jahreszeiten

 

Anmerkung der Redaktion: Der Autor dieses Textes ist kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt, sondern Wirtschafts- und Finanzjournalist. Finanzjournalisten ist rechts- und steuerberatende Tätigkeit per Gesetz untersagt. Der Text dient lediglich der Information von Steuerzahlern und (angehenden) Bauherren oder Immobilienkäufern. Eine Beratung oder gar konkrete Empfehlungen enthält der Text nicht. Diese sind auch nicht beabsichtigt. Obwohl die für den Text verwendeten Quellen als zuverlässig gelten, wird keine Garantie für die Richtigkeit übernommen. Die Ausführungen und Erklärungen können und sollen das Gespräch mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Avatar-Foto

Verfasst von Redaktion