Abiturienten, die ein Lehramt anstreben, haben oft den Beamtenstatus im Visier. Sie versprechen sich davon einen sicheren Arbeitsplatz auf Lebenszeit. Andere sehen den Beamtenstatus kritisch, da dieser unbedingten Gehorsam gegenüber dem Dienstherrn erfordert. Doch sind Lehrende an Uni und Schule automatisch Beamte?
Welche Hürden musst Du nehmen, um als Lehrkraft den Status eines Beamten zu erlangen?
Wie in jedem Beruf ist es Deine Pflicht, Dir als zukünftige Lehrkraft umfassendes Wissen anzueignen. Dazu beginnst Du nach dem Erwerb Deines Abiturs ein Lehramtsstudium.
Das Lehramtsstudium am Beispiel Niedersachsen
Wohnst Du in Niedersachsen, hast Du acht Hochschulen zur Auswahl, um den Beruf des Lehrers zu erlernen. Diese schlossen sich mit dem niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie dem niedersächsischen Kultusministerium zusammen. In seiner Eigenschaft als Niedersächsischer Verbund zur Lehrkräftebildung koordiniert er hochschulübergreifend und landesweit die Lehrerinnen- und Lehrerbildung an den niedersächsischen Hochschulen. Der Lehrerbildungsverbund Niedersachsen weist auf seinem Internetportal darauf hin, dass die Studienberatung nicht in dessen Aufgabengebiet fällt. Vor Deinem Studium hast Du viele Fragen zu klären. Dazu wendest Du Dich an die Zentrale Studienberatung ZSB. Diese berät Dich zu den Studienmöglichkeiten, etwa welche Fächer Du miteinander kombinieren kannst und an welcher Hochschule oder Universität dies in Niedersachsen möglich ist. Zudem klärst Du die Schulform ab, in der Du zu unterrichten gedenkst. Auch in anderen Bundesländern wendest Du Dich mit Fragen zum Studium an die ZSB. Hast Du Dich entschieden, was Du studieren möchtest, schreibst Du Dich am Institut ein und beginnst mit Deinem Bachelorstudium, das je nach Fach 6 bis 8 Semester dauert. Mit dem Berufsziel Lehrer schreibst Du Dich anschließend für das Masterstudium ein. Dieses ist für angehende Lehrkräfte fachdidaktisch und pädagogisch ausgerichtet. Mit dessen Abschluss erhältst Du die Berechtigung für ein berufsvorbereitendes Referendariat.
Das Referendariat, der erste Schritt zur verbeamteten Lehrkraft
Die Verbeamtung von Lehrern ist umstritten. Jedoch kehrten die Länder der Bundesrepublik Deutschland zur Verbeamtung von Lehrern zurück. Zuletzt entschied sich Berlin im März 2022 zu diesem Schritt. Du beginnst Dein Referendariat als Beamtenanwärter und erhältst den Status „Beamter auf Widerruf“. Stellt sich heraus, dass Du den Anforderungen nicht gewachsen bist, entlässt Dein Dienstherr Dich aus dem Dienstverhältnis. Dies entspricht einer Kündigung. Dein Referendariat dauert abhängig vom Bundesland 12 bis 24 Monate. Bestehst Du die Prüfung am Ende Deines Referendariats, steht die Entscheidung an, ob Du künftig als angestellte Lehrkraft arbeitest oder den Weg zum Beamten weitergehst.
Beamter auf Probe – der zweite Schritt zur Verbeamtung
Ist es Dein Wunsch, als Beamter zu unterrichten, benötigst Du eine Planstelle. Um eine solche zu erhalten, brauchst Du gute Noten im Studium und im Referendariat, denn für die ausgeschriebenen Planstellen gilt das Leistungsprinzip. Mit schlechten Zensuren stehst Du unten auf der Liste und hast wenig Chancen auf eine Verbeamtung. Ist es Dir gelungen, eine Planstelle zu bekommen, arbeitest Du als „Beamter auf Probe“. Wie lang die Probezeit dauert, richtet sich nach Deinen bisherigen Leistungen. Sie beträgt mindestens 3 Jahre. Eine Verkürzung ist bei sehr guten Noten um 1 Jahr möglich. Die Probezeit verlängert sich bei schlechten Leistungen auf bis zu 5 Jahre. Hast Du Dich bis dahin nicht bewährt, ist es an der Zeit, sich nach einem anderen Beruf umzusehen.
Geschafft – endlich Beamter auf Lebenszeit
Hast Du die Probezeit überstanden, erhältst Du eine Ernennungsurkunde zum Beamten auf Lebenszeit. Beim Lohn hast Du dadurch keine Vorteile. Du erhältst ebenso viel Geld wie als Beamter auf Probe. Der größte Vorteil für Dich ist, dass Dir Deine Arbeitsstelle bis zu Deiner Pension sicher ist. Eine Kündigung ist nur bei groben Verstößen möglich. Bis es so weit ist, hast Du weitere Hürden zu überwinden.
Checkliste – weitere Voraussetzungen für eine Verbeamtung
- Du weist nach einer amtsärztlichen Untersuchung nach, dass Du Dich für eine Verbeamtung auf Lebenszeit gesundheitlich eignest.
- Du besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft (§ 116 Grundgesetz).
- Dein polizeiliches Führungszeugnis weist keine Einträge auf. Du hast Dir strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen.
- Du schließt Dich keiner nicht verfassungskonformen Gruppe an und auch keiner, die politisch radikale Ansichten vertritt. Dieser Punkt fällt unter die Rubrik „Charakterliche Eignung“.
- Du identifizierst Dich mit den im Grundgesetz verankerten Werte- und Ordnungsvorstellungen.
- Du hast die jeweilige Altersgrenze für eine Verbeamtung in Deinem Bundesland nicht überschritten.
Altersgrenzen für eine Verbeamtung als Lehrkraft
Für eine Verbeamtung als Lehrkraft gelten die folgenden Altersgrenzen:
Bundesland | Altersgrenze | Bundesland | Altersgrenze |
Schleswig-Holstein | 45 | Nordrhein-Westfalen | 42 |
Mecklenburg-Vorpommern | 40 | Hessen | 50 |
Bremen | 45 | Thüringen | nach dem 01.08.1970 geboren |
Hamburg | 45 | Sachsen | 42 |
Niedersachsen | 45 | Rheinland-Pfalz | keine |
Sachsen-Anhalt | 45 | Baden-Württemberg | 42 |
Berlin | 52 | Bayern | 45 |
Brandenburg | 47 | Saarland | 45 |
Verbeamtung von an der Universität Lehrenden
Hochschullehrende sind nach § 42 Hochschulrahmengesetz Professoren der Besoldungsgruppe W2 und W3 sowie Juniorprofessoren mit der Besoldungsgruppe W1, jedoch nicht die Dozenten. Baden-Württemberg bildet eine Ausnahme. In diesem Bundesland zählen ebenso Hochschuldozenten dazu, in manchen Ländern auch Privatdozenten. Die nach Hochschulrahmengesetz anerkannten Hochschullehrenden haben abhängig vom Bundesland die Möglichkeit einer Ernennung zum:- Beamten auf Zeit
- Beamten auf Probe
- Beamten auf Lebenszeit
Fazit
Lehrkräfte – ob an der Universität oder an Schulen – fällt der Beamtenstatus nicht automatisch zu, jedoch beginnen sie ihre Referendariatszeit als Beamte auf Widerruf. Bevor ein Lehrer zum Beamten auf Lebenszeit avanciert, geht er den Umweg als Beamter auf Probe. Dazu weist er zunächst seine fachliche Qualifikation nach und erfüllt eine Reihe weiterer Voraussetzungen. Zudem schreiben die Länder eine Altersgrenze vor. Diese Hürde betrifft überwiegend Quereinsteiger, da diese in einem höheren Alter als ihre studierten Kollegen in den Schuldienst einsteigen. Wer nach der Referendariatszeit keine Planstelle erhält, übt seine Arbeit als Lehrer zunächst im Angestelltenverhältnis aus.- Sven Brüggenhorst (Autor)