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Wartesemester und Zweitstudium: Welche Wege zum Studienplatz es noch gibt

So können junge Menschen einen Studienplatz bekommen. Foto: © BAGAS / stock adobe

Der Ratschlag, einfach ein paar Wartesemester zu sammeln, wird noch immer weitergegeben, obwohl er für die begehrtesten Fächer seit Jahren nicht mehr stimmt. In Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie wurde die Wartezeitquote abgeschafft, und wer heute wartet, verbessert seine Position dort nicht mehr.

Die Wege zum Studienplatz sind dadurch nicht verschwunden, sie haben sich verlagert. Wer die aktuelle Quotensystematik kennt, findet in aller Regel mehrere gangbare Möglichkeiten, und einige davon werden von Bewerbern kaum genutzt.

Wie die Plätze heute verteilt werden

Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer gilt ein dreigeteiltes Modell. Ein Teil der Plätze geht an die Abiturbesten, ein kleinerer Teil an eine zusätzliche Eignungsquote, in der ausschließlich Kriterien zählen, die von der Abiturnote unabhängig sind, und der größte Teil an das Auswahlverfahren der Hochschulen.

Genau diese zehn Prozent sind der am meisten unterschätzte Zugang. Bewertet werden dort etwa fachspezifische Studierfähigkeitstests, eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder einschlägige Berufstätigkeit. Wer eine Ausbildung als Pflegefachkraft oder als Medizinisch-technische Assistenz abgeschlossen hat, sammelt Punkte, die eine mittelmäßige Abiturnote spürbar ausgleichen können.

Im Auswahlverfahren der Hochschulen müssen die Einrichtungen neben dem Abiturergebnis mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium berücksichtigen, in der Medizin sogar zwei. Da jede Hochschule ihre Gewichtung selbst festlegt, lohnt der Vergleich der Auswahlordnungen. Dieselbe Bewerbung kann an einer Hochschule aussichtslos und an einer anderen erfolgversprechend sein.

Was aus den Wartesemestern geworden ist

In den zentral vergebenen Fächern spielt Wartezeit keine Rolle mehr. Anders sieht es bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen aus, die jede Hochschule selbst vergibt. Dort existieren teilweise weiterhin Wartezeitquoten, allerdings mit sehr unterschiedlichen Anteilen und häufig auf wenige Plätze begrenzt.

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Sinnvoll genutzt wird die Zeit deshalb anders als früher. Eine Berufsausbildung, ein Freiwilligendienst oder eine Tätigkeit im angestrebten Feld zahlen heute unmittelbar auf die Auswahlkriterien ein, während bloßes Abwarten den Bewerbungsstand unverändert lässt. Diese Verschiebung ist der eigentliche Kern der Reform und in vielen Ratgebern noch nicht angekommen.

Das Zweitstudium als eigener Zugang

Wer bereits einen Abschluss hat, bewirbt sich in einer gesonderten Quote. Die Rangfolge entsteht dort über eine Messzahl, die sich aus dem Ergebnis des Erststudiums und dem Gewicht der Gründe für das Zweitstudium zusammensetzt. Bewertet werden unter anderem zwingende berufliche Gründe, wissenschaftliche Gründe und die Verbindung beider Fächer.

Die Begründung entscheidet dabei stärker als die Note. Ein knapper Hinweis auf persönliches Interesse führt regelmäßig zur niedrigsten Bewertungsstufe, während eine belegte berufliche Notwendigkeit mit Bescheinigungen des Arbeitgebers deutlich höher eingestuft wird. Für diese Darlegung lohnt sich echte Sorgfalt, weil sie sich später nicht nachbessern lässt.

Wenn die Kapazität streitig ist

Bleiben alle Wege versperrt, kommt das Kapazitätsrecht ins Spiel. Hochschulen berechnen die Zahl ihrer Studienplätze nach festen Vorgaben, und diese Berechnung ist gerichtlich überprüfbar. Wer den Ablauf der Studienplatzklage kennt, weiß, dass es dabei um die Frage geht, ob eine Hochschule ihre Ausbildungskapazität vollständig ausgeschöpft hat. Bessere Noten spielen dort keine Rolle. Spezialisierte Anwaltskanzleien bearbeiten diese Verfahren regelmäßig für mehrere Hochschulen parallel, weil sich die Erfolgsaussichten von Standort zu Standort erheblich unterscheiden.

Entscheidend sind dabei die Fristen. Der Antrag auf außerkapazitäre Zulassung wird bei der Hochschule selbst gestellt, und viele Einrichtungen setzen dafür Ausschlussfristen zum 15. Juli beziehungsweise 15. Januar. Diese Frist läuft unabhängig vom regulären Bewerbungsverfahren, weshalb beides parallel betrieben werden muss.

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Zu den Kosten gehört ein realistischer Blick. Da eine Bewerbung an mehreren Hochschulen die Chancen erhöht, entstehen Gerichts- und Anwaltskosten je Verfahren. Wer diesen Weg erwägt, sollte sich vorab eine Gesamtsumme nennen lassen und prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung einspringt, was bei Verwaltungsverfahren dieser Art nur selten der Fall ist.

Die Verteilung in Zahlen

Wer die eigenen Aussichten einschätzen will, sollte die Größenordnungen kennen. Das Quotenmodell im zentralen Vergabeverfahren weist mindestens zwanzig Prozent der Plätze der Abiturbestenquote zu, zehn Prozent der zusätzlichen Eignungsquote und sechzig Prozent dem Auswahlverfahren der Hochschulen. Die Landeslisten der Abiturbestenquote werden dabei über ein mathematisches Verfahren zu einer bundesweiten Rangliste zusammengeführt.

Aus dieser Verteilung folgt eine klare Priorität. Wer sich ausschließlich auf die Abiturnote verlässt, bewirbt sich faktisch um ein Fünftel der Plätze. Die übrigen achtzig Prozent hängen an Kriterien, die sich vorbereiten lassen, sei es über einen Studierfähigkeitstest, eine einschlägige Ausbildung oder dokumentierte Praxiszeiten.

Wege, die häufig übersehen werden

Neben den bekannten Verfahren existieren mehrere Zugänge, die im Beratungsgespräch selten auftauchen.

  • Das Nachrückverfahren, in dem freigewordene Plätze vergeben werden und in dem sich die Notengrenzen deutlich verschieben.
  • Die Losverfahren einzelner Hochschulen für Plätze, die nach allen Verfahren unbesetzt geblieben sind.
  • Der Zugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur, der in allen Bundesländern besteht und je nach Land eigene Voraussetzungen kennt.
  • Ein Studienbeginn im Ausland mit späterem Wechsel, bei dem erbrachte Leistungen angerechnet werden.
  • Verwandte Studiengänge mit geringerer Nachfrage, aus denen ein Wechsel in höhere Fachsemester möglich ist.

Der letzte Punkt verdient besondere Beachtung. In höheren Fachsemestern sind die Plätze deutlich weniger nachgefragt, weil Studierende dort abbrechen oder wechseln. Wer über ein verwandtes Fach einsteigt und Leistungen anrechnen lässt, umgeht die harte Konkurrenz um das erste Semester vollständig.

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Die Zeit bis zum Studienplatz nutzen

Für die Überbrückung lohnt der Blick auf das angestrebte Berufsfeld selbst. Wer etwa ein Lehramt anstrebt, sollte früh klären, wie der Weg dorthin tatsächlich verläuft, denn die Frage, ob Lehrende automatisch Beamte werden, beantwortet sich erst über Referendariat und Planstelle. Solche Klärungen verhindern, dass mehrere Jahre in eine Richtung investiert werden, die am Ende nicht zum gewünschten Ergebnis führt.

Unabhängig vom Fach bleibt der Zeitraum bis zur Zulassung selten verloren. Die Bedeutung von lebenslangem Lernen für die berufliche Zukunft zeigt, dass erworbene Qualifikationen unabhängig vom formalen Abschluss zählen. Eine abgeschlossene Ausbildung, ein Sprachzertifikat oder dokumentierte Praxiszeiten wirken sowohl in der Bewerbung als auch später im Beruf.

Als Vorgehen bewährt hat sich eine Kombination. Regulär über das zentrale Verfahren bewerben, parallel die Auswahlordnungen einzelner Hochschulen vergleichen, die Fristen für außerkapazitäre Anträge notieren und die Zwischenzeit mit etwas füllen, das in der Eignungsquote zählt. Wer alle vier Punkte bedient, erhöht seine Chancen deutlich stärker als durch das bloße Warten auf den nächsten Vergabetermin.

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Verfasst von Redaktion