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Motorradführerschein – Klassen und Kosten

Mit dem Motorrad das Gefühl von Freiheit genießen | Foto: anatoliy_gleb adobe stock

Was bringt Dir ein Motorradführerschein. Fragst Du verschiedene Motorradfahrer, erhältst Du Antworten wie: Spaß, Unabhängigkeit, Freiheit oder „das schönste Gefühl der Welt“. Und dieses Gefühl lassen sich angehende Motorradfahrer etwas kosten – gleich, welche Klasse sie anstreben.

Welche Motorrad-Führerscheinklassen gibt es?

Bevor Du Dich an einer Fahrschule für einen Motorradführerschein anmeldest, eignest Du Dir das Wissen um die Motorradklassen an. Dieser Artikel unterstützt Dich dabei.

Er startet mit Informationen zu einer Fahrerlaubnis, die es Dir erlaubt, ohne Motorradführerschein ein Motorrad zu führen. Diese Erlaubnis erhältst du mit dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 in Deinem Autoführerschein.

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Motorrad fahren mit der-Führerscheinklasse B196

Seit dem Jahr 2020 ist Deutschland einzigartig – denn zu dessen Beginn führte die Bundesrepublik eine Möglichkeit ein, mit dem Führerschein fürs Auto Motorräder der Klasse 1 zu fahren.

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Was Du dazu brauchst, ist ein Mindestalter von 25 Jahren sowie einen Führerschein der Klasse B oder einen der Klasse 2, 3 oder 4, den Du seit mindestens 5 Jahren besitzt. Diesen lässt Du ohne erneute theoretische und praktische Prüfung um den Eintrag B196 erweitern.

Wie das geht, weiß Annika Danner, Clubjuristin des ADAC, zu berichten. Sie erklärt in einem Beitrag des ADAC vom 20.06.2023, wie Du zu der Erweiterung 196 in Deinem Führerschein kommst.

Zunächst besuchst Du eine Fahrerschulung. Diese umfasst:

  • theoretischen Unterricht – 4 mal 90 Minuten
  • praktischen Unterricht – 5 mal 90 Minuten

Von Deiner Fahrschule erhältst Du eine Teilnehmerbestätigung. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht verlangt. Mit dem Nachweis der Schulung suchst Du die Fahrerlaubnis-Behörde an Deinem Wohnort auf und lässt Deinen Autoführerschein um den Eintrag B196 erweitern.

Die Erweiterung erlaubt Dir, Krafträder der Klasse A1 zu führen. Voraussetzung ist, dass der Hubraum Deines Kraftrades 125 cm³ nicht überschreitet. Damit allein ist es nicht getan, denn um das Leichtkraftrad zu führen, erfüllt dieses weitere Bedingungen:

  • Motorleistung nicht höher als 11 kW
  • Leistung/Leergewicht-Verhältnis nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • Motorleistung eines dreirädrigen Kraftfahrzeugs überschreitet die Grenze von 15 kW nicht
  • überschreitet die Grenze von 15 kW nicht
  • überschreitet die Grenze von 15 kW nicht

Hinweis: Der Eintrag B196 erlaubt Dir das Führen eines Leichtkraftrades ausschließlich in Deutschland. Bei einer Reise ins Ausland hat er keinen Wert.


Der Führerschein, von dem Jugendliche ab 15 Jahren träumen – die Motorrad-Führerscheinklasse AM

Endlich 15. Ein Stück mehr Freiheit bedeutet diese Zahl für Jugendliche, denen es daran liegt, motorisiert zur Schule oder zu Treffen mit Freunden zu fahren. Damit es dazu kommt, meldest Du Dich in der Fahrschule an.

Dort belegst Du 14 Doppelstunden theoretischen Unterricht. Wie viele Fahrstunden Du benötigst, um die 45-minütige praktische Fahrprüfung zu bestehen, hängt von Deinen Fähigkeiten ab.

Mit dem Erhalt der Fahrerlaubnis der Klasse AM im Alter von 15 Jahren darfst Du bis zu Deinem 16. Geburtstag in Deutschland fahren. Auslandsfahrten sind Dir untersagt. Deshalb enthält Dein Führerschein die Schlüsselziffer 195.

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Die Fahrerlaubnis erlaubt Dir das Führen eines:

  • Minicars = vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit einer Leermasse von maximal 425 Kilogramm
  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder; Beispiel: Minitrike

Diese Kraftfahrzeuge zu führen ist Dir erlaubt, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Hubraum bis zu 50 Kubikzentimeter, wenn das Fahrzeug einen Verbrennungsmotor besitzt
  • bei Elektroantrieb: maximal 4 kW Nennleistung
  • Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h

Alternative Mofaführerschein

15 Jahre ist ebenfalls ein erstrebenswertes Alter für diejenigen, die ein Mofa ihr Eigen nennen. Dieses Fahrrad mit Hilfsmotor zu führen ist Dir mit einem Mofaführerschein gestattet. Melde Dich dazu an einer Fahrschule an, an der Du sechsmal für 90 Minuten dem theoretischen Unterricht folgst. Für die Praxis benötigst Du ein bis zwei Fahrstunden. Eine Prüfung legst Du lediglich für den theoretischen Teil ab.

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16 Jahre und reif für den Führerschein der Klasse A1

Bist Du 16 Jahre alt, setzt das Gesetz voraus, dass Du die nötige Reife besitzt, um ein Leichtkraftrad mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und 11 PS zu führen, deren Höchstgeschwindigkeiten 45 km/h nicht überschreitet. Das Leistung/Leergewicht-Verhältnis beträgt höchstens 0,1 kW/kg. Zudem erlaubt Dir die kleine Motorradfahrerlaubnis ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug sowie ein dreirädriges Kraftfahrzeug zu bewegen, sofern es die Leistung von 15 kW nicht überschreitet. Die Räder sind symmetrisch angeordnet.

Der A1-Führerschein setzt voraus, dass Du 16 Theorie-Einheiten von jeweils 90 Minuten in einer Fahrschule belegst. Die Theorie endet mit einer Prüfung. Hast du die bestanden, beginnt die Vorbereitung auf die praktische Fahrprüfung. Diese enthält:

  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • 5 Überlandfahrten
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Wie viele praktische Übungseinheiten Du zu den 12 Sonderfahrten benötigst, um die praktische Prüfung zu bestehen, richtet sich nach Deinen Fähigkeiten.

Ein wenig mehr Freiheit bei der Auswahl des Motorrads mit einem Führerschein der Klasse A2

Bist Du seit 2 Jahren im Besitz eines A1-Führerscheines, ist der Weg zum A2-Führerschein kurz. Die theoretische Prüfung entfällt; Dein Können beweist Du bei der praktischen. Zum Führen der erlaubten Maschinen benötigst Du die Volljährigkeit.

Mit dem Motorradführerschein der Klasse A2 wählst Du aus Krafträdern eines aus, das zu dir passt. Dieses hat bis zu 35 kW Leistung (48 PS) und ein Leistung/Leergewicht-Verhältnis, das 0,2 kW/kg nicht überschreitet.

Mit dem Motorradführerschein der Klasse A hast Du alle Freiheiten

Ist es Dir gelungen, die Fahrerlaubnis der Klasse A2 zu erwerben ergibt sich daraus der Wunsch nach dem Motorradführerschein der Klasse A – das möglichst schnell vor Ablauf der 2 Jahre. Dazu absolvierst Du bei Deiner Fahrschule eine Ausbildung mit reduzierter Stundenzahl. Deine Fähigkeiten stellst Du bei einer theoretischen und bei einer praktischen Prüfung unter Beweis.

Das Gesetz schreibt jedoch für den Motorradführerschein der Klasse A ein Mindestalter vor. Dieses beträgt:

  • 20 Jahre, wenn Du den Führerschein der Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren besitzt
  • 21 Jahre, wenn Du ein Kraftfahrzeug mit 3 Rädern und einer Leistung von über 15 kW zu führen gedenkst
  • 24 Jahre zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn Du statt des Stufenführerscheins den Direkteinstieg wählst

Wie hoch sind die Kosten für einen Motorradführerschein?

Der Weg zur Freiheit auf 2 Rädern ist kostspielig. Die Aufwendungen setzen sich zusammen aus Kosten für:

  • den Erste-Hilfe-Kurs 15 bis 30 €
  • das Passbild
  • Sehtest: 6 bis 7 €
  • Anmeldegebühr für die Fahrschule: 60 bis 200 €
  • Kosten für Übungsmaterialien: 30 €, wenn nicht digital
  • Übungsfahrten: je 30 bis 45 €
  • Sonderfahrten: je 40 bis 60 €
  • theoretische Prüfung: 20 bis 80 € zuzüglich TÜV-Gebühr von 40 bis 50 €
  • praktische Prüfung: 80 bis 180 € zuzüglich TÜV-Gebühr von 100 bis 120 €
  • Erstausstellung des Führerscheines: 30 bis 50 €

Welche Rechte habe ich als Motorrad-Fahrer?

Tauchen Fragen zum Thema Recht und Motorrad auf, hast Du online die Möglichkeit, erste Informationen zu erhalten. Mit Motorradrecht beschäftigen sich verschiedene Weblogs von Juristen. Einer dieser Blogs ist Law Bike. Weitere Beispiele finden sich in der Datenbank Freier Juristischer Internetprojekte.

Fazit:

Motorradfahren ist ein Sport, der Jung und Alt reizt, sobald die Sonne hinter den Wolken hervorkommt. Zum Führen der Kraftfahrzeuge bedarf es eines Motorradführerscheins.

Fahrerlaubnisse sind in verschiedene Klassen aufgeteilt. Sie reichen vom Mofaführerschein bis zur Königsklasse, dem Motorradführerschein der Klasse A. Letzterer erlaubt das Führen jeglicher Motorräder.

Welche Kosten entstehen, hängt ab von der Anzahl der Fahrstunden, der Region, in der Du lebst, von der Fahrschule und davon, ob Du den Direkteinstieg oder den Stufenführerschein wählst.

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Verfasst von Hajo Simons